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Rad- und Fußgängerverkehr auf Feldwirtschaftswegen

Mit Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist beim Überholen von Fußgängern und Radfahrern innerorts ein Abstand von mindestens 1,5 m, außerorts von 2 m gefordert. Wo dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, darf nicht überholt werden. Diese Neuregelung führt insbesondere auf den befestigten Feldwirtschaftswegen mit einer Breite von meist nur 3 m des Öfteren zu Konfliktsituationen.


Die Feldwirtschaftswege dienen vorrangig der Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke, die von den Landwirten und Winzern angefahren werden müssen. Für diesen Zweck wurden die Wege angelegt. Allerdings ist es auch Radfahrern und Fußgängern erlaubt, die Feldwege im Rahmen ihrer Freizeitgestaltung zu nutzen. Insbesondere bei gutem Wetter sind viele Radfahrer und Fußgänger unterwegs, was zwangsläufig zu Gegenverkehr und gegebenenfalls erforderlichen Ausweichmanövern führt. Beim Zusammentreffen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen kommt es dann mithin zu Vorrechtsdebatten.


Auch wenn es sich bei Feldwirtschaftswegen nicht um öffentliche Straßen im Sinne des Landesstraßengesetzes handelt, gilt hier die Straßenverkehrsordnung (StVO) und demnach das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen vermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Gerade beim Zusammentreffen derart unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer bedeutet dies: Aufeinander Rücksicht nehmen, indem man das Tempo verringert oder anhält, auf die Seite fährt oder tritt, anstatt unbedingt auf einem vermeintlichen Vorrecht zu beharren. Nach Möglichkeit sollte der Verkehrsteilnehmer ausweichen, dem dies leichter fällt. Grundsätzlich gilt auch auf den Feldwegen „rechts vor links“. Vom Acker oder aus dem Weinberg kommende Fahrzeuge müssen warten.


Unser Appell richtet sich daher an alle, auf den Feldwirtschaftswegen generell größtmögliche gegenseitige Rücksichtnahme zu üben, um eine reibungslose Nutzung der Wege zu gewährleisten und mögliche Gefährdungen zu minimieren.


Verbandsgemeinde Wörrstadt, FB Jugend, Schutz und Ordnung