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in der VG Wörrstadt

Ukrainische Staatsangehörige mit Besitz eines biometrischen Reisepasses dürfen sich 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumfrei im Schengenraum aufhalten.  So lange diese Personen keine Sozialleistungen oder Unterkunft benötigen, werden sie erst mit Beantragung des Aufenthaltstitels registriert.

Wird Hilfe benötigt, ist eine Registrierung zwingend notwendig! Um sich zu registrieren sind folgende Schritte notwendig:

  • Anmeldung beim örtlichen Meldeamt der Verbandsgemeinde Wörrstadt, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Verbandsgemeinde haben
  •  Datenaufnahme beim Sozialamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, Tel.: 06731 408-0
  • Datenaufnahme bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, Tel.: 06731 408-0
  • Nach diesen Schritten wird durch die Kreisverwaltung Alzey-Worms ein Nachweis zur Leistungsberechtigung ausgehändigt. In der Folge werden Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt.

- Weiterer Aufenthalt über die visumfreien 90 Tage hinaus -

Bei Fragen zum weiteren Aufenthalt über die 90 visumfreie Tage wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an die Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ausländerbehörde, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, Tel.: 06731 408-0.

- Ärztliche Behandlungen -

Für ärztliche Behandlungen ist ein Krankenbehandlungsschein notwendig, den Sie beim Sozialamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, Tel.: 06731 408-0 erhalten.

- Kleidung -

In Wörrstadt, in der großen Albanusstraße 1a gibt es eine Kleiderkammer, die durch die Flüchtlingshilfe der VG Wörrstadt betrieben wird. In der Kleiderkammer werden Spenden entgegengenommen und an Flüchtlinge sowie andere Bedürftige verteilt.

Öffnungszeiten der Kleiderkammer:

Dienstag: 10:00 – 12:00 Uhr und 16:00 – 19:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr

Kontakt: Kleiderkammer.woerrstadt@web.de  

- Café Willkommen -

Im Café Willkommen erhalten Asylbewerber Rat und tatkräftige Unterstützung und es dient als Ort der Kommunikation. Das Café nutzt die Räume des Arbeitslosen Cafés und befindet sich im ev. Gemeindehaus in Wörrstadt, Hermannstraße 44.

Es ist jeden Donnerstag von 10:00 – 12:00 Uhr und von 16:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Der Nachmittag soll Einzelberatungen dienen. Das Café Willkommen ist während der Öffnungszeiten auch telefonisch unter: 0175 8506528 zu erreichen.

Kontakt: cafewillkommen.woerrstadt@web.de

- Verbandsgemeinde Wörrstadt -

Die Verbandsgemeinde Wörrstadt ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Ihre Unterbringung in einer unserer Notunterkunft geht. Weiterhin stehen wir Ihnen bei Fragen jeglicher Art zur Verfügung.

Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Zum Römergrund 2-6
55286 Wörrstadt
Tel. 06732 601-0
E-Mail: info@vgwoerrstadt.de

- Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Alzey-Worms -

Als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Mainz / Geschäftsstelle Alzey und des Landkreises Alzey-Worms ist das Jobcenter Ansprechpartner für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine sicherstellen können.

Jobcenter Alzey-Worms
Bleichstraße 6+8
55232 Alzey
Tel: 06731 9507-760
E-Mail: jobcenter-alzey-worms@jobcenter-ge.de

- Deutsch Lernen -

Die Kreisvolkshochschule Alzey-Worms bietet Deutschkurse / Sprachkurse für Migranten, Ausländische Mitbürger, Aussiedler und Asylbewerber an.

Das Angebot umfasst Abendkurse und Integrationskurse. Die Kurse finden in der Regel einmal wöchentlich mit je drei Stunden am Abend statt und umfassen 51 Stunden. Eine Einstufungsberatung findet jeweils zu Semesterbeginn statt.

Integrationskurse: Die Kreisvolkshochschule ist anerkannter Träger der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angebotenen und finanziell geförderten Integrationskurse für Ausländer und Spätaussiedler. Der Allgemeine Integrationskurs umfasst einen Sprachkurs (600Std; aufgeteilt in 6 Module) und einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte in Deutschland (100 Stunden; aufgeteilt in 7 Module). Der Integrationskurs schließt mit der skalierten Prüfung Deutschtest für Zuwanderer (A2-B1) sowie mit dem Orientierungskurs und dem Test Leben in Deutschland (LiD) ab.

Für die Teilnahme am Integrationskurs ist grundsätzlich ein Berechtigungsschein der Ausländerbehörde oder des BAMF erforderlich. Die Anmeldung zum Integrationskurs ist nur nach vorheriger Beratung und Einstufung möglich. Beratung zum Integrationskurs ist nur nach Terminvereinbarung unter 06731 408-6747 oder -6746 möglich.

- Weitere Hilfestellungen:

- Für Vermieter:
Sie stellen Wohnraum für Ihnen bekannte Kriegsflüchtlinge zur Verfügung?

Im Rahmen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden den Kriegsflüchtlingen auch angemessene Leistungen für Miete und Nebenkosten gewährt. Diese können entweder durch die Kriegsflüchtlinge an private Vermieter weitergegeben werden oder alternativ über eine Abtretung direkt durch das Sozialamt an die Vermieter gezahlt werden.

Sie erklären sich bereit Wohnraum für Ihnen noch unbekannte Kriegsflüchtlinge zur Verfügung zu stellen?

Wir stehen zum Abschluss eines Mietvertrags für separaten Wohnraum bereit und treten Ihnen gegenüber als Mieter auf. Über den abgeschlossenen Mietvertrag gewähren wir die Abgeltung für Nebenkosten sowie eine angemessene Miete.

- Verbandsgemeinde Wörrstadt -

Die Verbandsgemeinde Wörrstadt ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Ihre Unterbringung in einer unserer Notunterkunft geht. Weiterhin stehen wir Ihnen bei Fragen jeglicher Art zur Verfügung.

Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Zum Römergrund 2-6
55286 Wörrstadt
Tel.: 06732 601-0
E-Mail: info@vgwoerrstadt.de