Ehefähigkeitszeugnis |
Zuständigkeit | ||||||||||||||
Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung Zum Römergrund 2 - 6 D-55286 Wörrstadt |
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Ihre Ansprechpartner/innen | ||||||||||||||
Harald Kemptner Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung Standesbeamter Zum Römergrund 2-6 55286 Wörrstadt |
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Allgemeine Informationen: Das Ehefähigkeitszeugnis wird für Deutsche ausgestellt, die im Ausland die Ehe schließen wollen (dies gilt jedoch nur in bestimmten Vertragsstaaten). Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur erteilt werden, wenn der Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Beantragung, Verfahren
Ehefähigkeitszeugnisse für die Eheschließung im Ausland stellt das Standesamt am Wohnsitz des Antragstellers aus. Ist der Antragsteller nicht mehr in der Bundesrepublik gemeldet, ist das Standesamt am letzten Wohnsitz im Inland zuständig. Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig.
Gebühr:
für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses 60,00 €
Mitzubringen ist:
Folgende Unterlagen werden für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses für beide Verlobten benötigt
Für den ausländischen Partner sind vorzulegen - Geburtsurkunde mit Übersetzung ins Deutsche - Beglaubigte Passkopie - Familienstandsbescheinigung mit Übersetzung ins Deutsche wenn verheiratet gewesen:
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