Kirchenaustritte |
Zuständigkeit | ||||||||||||||
Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung Zum Römergrund 2 - 6 D-55286 Wörrstadt |
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Ihre Ansprechpartner/innen | ||||||||||||||
Harald Kemptner Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung Standesbeamter Zum Römergrund 2-6 55286 Wörrstadt |
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Allgemeine Informationen: Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, ist das Standesamt zuständig. Der Kirchenaustritt kann nur persönlich erklärt werden. Bitte bringen Sie Der Kirchenaustritt wird mit Ablauf des Tages wirksam an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet wurde.
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