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Geschichte des Feuerlöschwesens in der Vg wörrstadt

Teil 1 Feuerwehrlöschwesen "20 Jahre Verbandsgemeinde 1972 - 1992" von Gerd Jung (ehemaliger Abteilungsleiter Schutz und Ordnung) im folgenden:

In den Ortsgeschichten unserer verbandsan­gehörigen Gemeinden finden sich zahlreiche Aufzeichnungen über Feuersbrünste, seien es in Friedens- oder Kriegszeiten. Schon die leichte Bauart der Häuser - Fachwerkbauten mit Strohbedeckung, enge winklige Straßen, mangelhafte Einrichtungen von Feuerstellen - waren zwingender Anlass, dem Feuer­löschwesen die größte Aufmerksamkeit ent­gegen zu bringen.

Bereits 1754 finden wir in einer Landesver­ordnung der Rheingrafen eine Bestimmung, wonach es verboten war, von einem Haus zum anderen Feuer oder brennende Kohle zu tragen bzw. auf der Straße Zigaretten oder Pfeife zu rauchen.


Feuerwehrmänner vor der Wache

Brandschutz als Gemeinschaftsaufgabe
Feuerwehr im Aufbau
Gleichschaltung der Feuerwehr
Feuerwehr im Wandel
Verbandsgemeinde wird Träger der Feuerwehr
Stützpunktfeuerwehr in der Verbandsgemeinde
Die Jugendfeuerwehr

Fazit
Ausblick

Teil 2 Geschichte des Feuerlöschwesens in der VG Wörrstadt 1992 2012 von Akim Menger (aus der Chronik 20 Jhre VG Wörrstadt (1972 - 1992)

Welcher Art die Feuerlöscheinrichtungen der frühesten Zeit im Gebiet der heutigen Ver­bandsgemeinde waren, darüber fehlen uns schriftliche Nachweise. Der am weitest zurückgehende Nachweis ist der sogenann­te Türmereid aus dem 15. Jahrhundert. Nach diesem Wortlaut war der Türmer verpflichtet, alle Stunde bei Tag und Nacht nach vier Sei­ten Umschau zu halten, um bei Tag dem Torwächter die Annäherung bewaffneter Haufen durch Zuruf anzuzeigen, damit er das Tor schließen konnte, und um bei Nacht die Stunden anzublasen und "wenn Feuer ausgeht, zu klenken“ (Alarm zu schlagen). Tore, Türme, Wehrmauern, Schutzwälle gab es u.a. in Armsheim, Partenheim, Saulheim, Schorns­heim und Wörrstadt.

Noch 1657 mussten die Ortsherren in den Dörfern der heutigen Verbandsgemeinde ge­gen die gefährlichen Feuerungsanlagen in den meisten bewohnten Häusern einschrei­ten, weil viele Wohngebäude ohne Schorn­steine waren oder manche nur Abzugsanla­gen aus Holz besaßen. Die Armut der Einwohner war damals so groß, dass man nicht einmal die allernötigsten Löschgeräte hatte anschaffen können. 1737 wurden zunächst die ersten ledernen Feuereimer bei der Sattlereizunft zum Preis von 1 Gulden und 30 Kreuzer in Auftrag gegeben. 1741 kam der Spritzenmacher G. Bach von Hungen bei Frankfurt nach Wörrstadt und stellte auf dem Marktplatz eine Feuerspritze aus, die dem Gemeinderat vorgeführt wurde. Wegen mangelnder Finanzen konnte jedoch zum dama­ligen Zeitpunkt keine Feuerspritze ange­schafft werden, so dass der lederne Feuerei­mer einziges Brandbekämpfungsmittel blieb. 1758 erließ der Rheingraf Grumbach eine Feuerordnung,  wonach jeder, der Bürger einer Gemeinde oder Stadt werden wollte, einen Feuereimer und eine Gebühr (Feuer­schutzsteuer) zu zahlen hatte. Auch jeder "frisch gebackene" Ehemann hatte einen Feuereimer zu stellen.

Die Administration der napoleonischen Herr­schaft, ab 1794 im Kanton Wörrstadt, war nicht in der Lage, den Brandschutz in einen akzeptablen Stand zu bringen, denn Abga­ben und Steuern jeglicher Art zur Finanzie­rung von Napoleons Eroberungskriegen ließen die Bereitstellung der Mittel nicht zu. Auch die Pflichtabgabe von Feuereimer­geldern und die Feuereimerbereitstellung praktizierte man wie „in alten Zeiten."

Dies bestätigte auch ein Besichtigungspro­tokoll der großherzoglichen Regierungskom­mission von 1818 (das heutige Rheinhessen wurde 1815 dem Großherzogtum Hessen angegliedert), wonach sich der Zustand der „Lösch-Anstalten" im "Canton Werrstadt" in einem traurigen Zustand befindet. Die hessi­sche Regierung in Darmstadt beschloss dar­aufhin, Feuerspritzen für den Kanton Wörr­stadt anzuschaffen und in folgenden "Communen" (Gemeinden) zu stationieren: „Werr­stadt, Nieder-Saulheim mit Ober-Saulheim, Undenheim, Wallertheim mit Niederwein­heim (heute Gau-Weinheim), Armsheim mit Eichloch (heute Rommersheim) und Schimsheim sowie Ober-Hilbersheim". Unter der Verwaltung des Großherzogtums Hessen wurden die Gemeinden nach und nach mit Feuerleitern,  Feuerhaken sowie an­derem Löschgerät ausgestattet, so dass mit der Aufstellung sogenannter „Feuer-Companien" (Pflichtfeuerwehren) um 1820 die Bemühun­gen des Großherzogtums zur Gewährlei­stung eines sicheren Brandschutzes zunächst ihren Abschluss fanden.

Brandschutz als Gemeinschaftsaufgabe

Ab 1870 hatte sich in Deutschland der Ge­danke zur Gründung freiwilliger Feuerwehren durchgesetzt. Doch bis es in den Dörfern der heutigen Verbandsgemeinde zur Gründung freiwilliger Feuerwehren kam, musste der ab­wehrende Brandschutz weiterhin durch die Aufstellung von Pflichtfeuerwehren und mit Hilfe von Feuerlösch-Verordnungen geregelt werden. Erst um 1920 gründeten die Ein­wohner in den Dörfern der heutigen Ver­bandsgemeinde freiwillige Feuerwehren, wählten ihren Kommandanten und die erfor­derlichen Führungskräfte. Von den jeweiligen Ortsgemeinden übernahmen die Wehren das vorhandene Spritzgerät, Löscheimer, Haken­leitern und sonstige Gerätschaften.

Feuerwehr im Aufbau

Nach dem „Gesetz, die Landesfeuerlöschordnung betreffend, vom 29. März 1890", waren die freiwilligen Feuerwehren im Großherzogtum Hessen Bestandteil der öf­fentlichen Einrichtungen der Gemeinde, die auch die Kosten für die Ausstattung und Un­terhaltung der Feuerwehr zu tragen hatte.

Die Wahl des Kommandanten unterlag in den Landgemeinden der Bestätigung des Kreisamtes. Durch die fortschreitende tech­nische Entwicklung konnte auch die Feuerwehrausrüstung verbessert werden, so dass Ende der 20er Jahre unseres Jahrhun­derts neue Gerätschaften die seitherigen Handdruckspritzen ablösten und den Feuer­wehreinsatz stark veränderten. Die Feuer­wehren erhielten die ersten Tragkraftsprit­zen, Schlauchwagen, Schlauchhaspeln und Armaturen.

Gleichschaltung der Feuerwehr

Mit der Machtübernahme Hitlers im Januar 1933 wurde auch die traditionelle demokrati­sche Selbstverwaltung der freiwilligen Feuerwehr erheblich beeinträchtigt. 1938 er­folgte die Unterstellung der Feuerwehr als „technische Hilfspolizeitruppe" in den Be­reich der Polizei, als „Feuerlöschpolizei". Ein endgültiges Gesetz über das Feuerlöschwe­sen vom 23.11.1939 brachte die totale Ein­heitlichkeit in Ausbildung, Ausrüstung und Verhältnis zur Polizei sowie anderen Luft­schutzverbänden. Die Zahl der Feuerlösch­geräte wurde im Jahre 1940 durch Lösch­fahrzeuge erhöht, um bei Luftangriffen aus­reichende Löschhilfe leisten zu können. Die Aufgaben, die alle Wehren im 2. Weltkrieg, insbesondere ab 1944, zu leisten hatten, wa­ren ungeheuerlich. Es würde an dieser Stelle zu weit führen, die Fülle der Einsätze, insbe­sondere bei den vielen Brandeinsätzen in den Städten Bingen und Mainz während des Krieges zu schildern; sie würden alleine ein ganzes Buch für sich beanspruchen. Nach der Kapitulation wurde unverzüglich mit dem Wiederaufbau begonnen, wenn auch zunächst nur mit improvisiertem Dienst. 1949 wurde das Feuerlöschwesen in Rhein­land-Pfalz neu geordnet. Die "alte Freiwillige Feuerwehr" durfte wieder ihren Dienst auf­nehmen.

In den 50er Jahren endete die Phase der Stagnation. 1952 formierten sich die Feuerwehren in der heutigen Verbandsgemeinde neu. Junge Männer im Durchschnittsalter von 25 Jahren bildeten nunmehr den Stamm der Feuerwehrmannschaften. Durch Beschaf­fungsaktionen des Landes Rheinland-Pfalz wurden die alten Pumpen durch neue TS 8/8 und Tragkraftspritzenanhänger mit feuer­wehrtechnischer Beladung für jede Feuer­wehreinheit ersetzt. Das Zeitalter der Motori­sierung begann.

Feuerwehr im Wandel

In den vergangenen 25 Jahren nach Kriegs­ende hat sich im Feuerlöschwesen ein Wan­del vollzogen:Das Aufgabengebiet hat sich erweitert, neue Einsatzmittel mussten entworfen und kon­struiert werden, neue Nachrichtenmittel sind in den Einsatz gekommen, Entwicklungen, die auch die ländlichen Feuerwehren durch­lebten.

Durch den stetig anwachsenden Straßenver­kehr in den 60er und 70er Jahren nahmen auch die Verkehrsunfälle zu. Die Feuerwehr­ und Sanitätsorganisationen waren als Hilfeleistungsorganisationen gefordert, sich auf die neue Lage einzustellen. Einsatztaktische und verwaltungstechnische Gründe sowie die Bildung der Verbandsgemeinde im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform veranlassten das Land Rheinland-Pfalz, den Bereich Brandschutz und Technische Hilfe ab 01.01.1975 den Verbandsgemeinden zu übertragen.

Verbandsgemeinde wird Träger der Feuerwehr

Träger der Feuerwehren sind nicht mehr die Ortsgemeinden, sondern die Verbands­gemeinden. Die Feuerwehr innerhalb der Verbandsgemeinde untersteht seit 1. Januar 1975 als gemeindliche Einrichtung dem Verbandsbürgermeister. Das "Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz" aus dem Jahre 1982 bestätigt weiterhin diese organisatorische Maßnahme. Der Verbandsgemeinde obliegt somit die "äußere Füh­rung", worunter Gliederung und Ausrüstung der Feuerwehr nach örtlichen Gefahren- und Risikoklassen für den Brandschutz, die Technische Hilfe, der Hochwasserschutz, die Feuerwehrausbildung, die Weiterbildung sowie der Bau und die Unterhaltung von Feuerwehrgerätehäusern zu verstehen sind. Die 16 Wehrführer aus der Verbandsgemeinde wählten Karl-Heinz Zorn aus Saulheim zum neuen Wehrleiter der Verbandsgemeinde und Wolfgang Götz aus Schornsheim zum stellvertretenden Wehrleiter. Beide wurden 1975 zu Ehrenbeamten ernannt. Anfängliche Bedenken der Freiwilligen Feu­erwehren, die Verwaltung könne zu sehr in das Eigenleben eingreifen, konnten durch die umsichtige Amtsführung von Bürgermei­ster Horst Geisel zerstreut werden. Das Feuerlöschwesen wurde an einem „optima­len Minimum" ausgerichtet: Optimaler Schutz des Bürgers bei einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand. In den Ortsteilen der verbandsangehörigen Ortsgemeinden wur­den auch die Feuerwehreinheiten nicht auf­gelöst und als eigenständige Wehren beibe­halten. Gemeinsam mit den Freiwilligen Feuerwehren wurde der Ausrüstungsstand zunächst verbessert, neue Uniformen und Schutzkleidung angeschafft. Dort, wo Feu­erwehrhäuser neu gebaut, umgebaut oder erweitert werden mussten, erfolgte dies zunächst in Eigen- und Gemeinschafts­arbeit, um möglichst schnell den Feuer­wehren geeignete Unterkünfte zur Verfügung stellen zu können.

Stützpunktfeuerwehr in der Verbandsgemeinde

Das "Landesgesetz Rheinland-Pfalz über das Brandschutzwesen" von 1949 regelte als reines Brandschutzgesetz den abweh­renden Brandschutz. Die 70er Jahre brach­ten nicht nur eine Erweiterung des Aufga­benbereiches Feuerwehr, sondern auch die Gebiets- und Verwaltungsreform. Mit Übergang des Brandschutzes im Jahr 1975 auf die Verbandsgemeinde erhielt die Freiwillige Feuer­wehr Wörrstadt seitens der Kreisverwaltung Alzey-Worms die Funktion einer Stütz­punktfeuerwehr des Landkreises Alzey-Worms zugewiesen. Im Rahmen ihrer überörtlichen Funktion als Stützpunktfeuer­wehr nimmt die Feuerwehr Wörrstadt ins­besondere auch Aufgaben der technischen Unfallhilfe auf den Autobahnabschnitten der BAB A 63 Wörrstadt - Alzey und Wörrstadt - Nieder-Olm wahr.

1985 vollzog sich auf Verbandsgemeindeebene ein "Wachwechsel": Zum neuen Bürgermeister wurde der seitherige 1. haupt­amtliche Beigeordnete Karl Heinz Pühler ge­wählt. Auch er setzte sich wie sein Vorgänger für die Belange des Feuerlöschwesens in der Verbandsgemeinde ein und führte die ge­planten Maßnahmen fort bzw. stattete die Feuerwehren weiterhin mit Fahrzeugen, Gerätschaften - insbesondere schwerem Atemschutzgerät - und optimalen Unterkünf­ten aus.

So erhielten die Wehren in den Gemeinden Armsheim, Ensheim, Schornsheim, Sulzheim und Wörrstadt neue Feuerwehrgerätehäuser, ausgestattet mit den notwendigen Sozial- und Unterrichtsräumen. Heute verfügen bis auf drei kleinere Löscheinheiten sämtliche Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Wörrstadt über umluftunabhängige Atem­schutzgeräte. Die Ausstattung der Wehren mit schwerem Atemschutzgerät war zum Gesundheitsschutz der Feuerwehrmänner und zur wirksamen Hilfe für die Bürgerschaft notwendig,  weil bei den Bränden in Wohnungen und gewerblichen Gebäuden gesund­heitliche Brand- und Rauchgase entstehen. Weiterhin sind Kunststoffe als Baustoffe und Werkstoffe für Haushaltswaren weit verbrei­tet, so dass selbst bei Zimmerbränden fast immer mit Atemgiften zu rechnen ist. Die Stützpunktfeuerwehr und die Schwerpunktfeuerwehren sind alle mit Tanklösch­fahrzeugen ausgestattet. Die übrigen örtli­chen Feuerwehreinheiten verfügen aus­nahmslos über Tragkraftspritzenfahrzeuge und sind für den Erstangriff bestens aus­gerüstet. Die Fahrzeuge bei der Stützpunkt­feuerwehr Wörrstadt führen auch Gerät­schaften wie Beleuchtungsgerät, Notstrom­aggregate, Trennschleifer, Schneidbrenner für technische Hilfeleistungen etc. mit sich. Diese Ausstattung wird durch ein hydrau­lisch betätigtes Rettungsgerät ergänzt, das als Spreizer und Schneidegerät zu verwen­den ist und im Jargon als "Rettungsschere" bezeichnet wird. Damit ist die Wehr in der Lage, Unfallopfer schneller aus ihrer Zwangslage zu befreien.

Durch den Rüstwagen (RW 1) für die Stütz­punktfeuerwehr Wörrstadt sowie die Aus­stattung der Schwerpunktfeuerwehr Saulheim mit einer Rettungsschere wird die um­fangreiche technische Hilfeleistung erhöht. Im Katastrophenfall oder bei Massenkaram­bolagen können somit zur technischen Hilfe­leistung weitere Wehren gleichzeitig einge­setzt werden.

Die Zeiten, als mit Glockengeläut und Feurio-Rufen alarmiert und die benachbarten Wehren mit Feuerreitern zur Unterstützung herbeigerufen wurden, sind lange vorbei. Sprechfunkgeräte als elektrische Nachrichtenübermittlung für die Alarmierung, die Einsatzleitung und die Arbeit an der Einsatzstelle gehören zur Standardausrüstung in der Verbandsgemeinde Wörrstadt. Der Funk ermöglicht seit 1979 erhebliche Verkürzun­gen der Alarmierung: Der Notruf 110/112 läuft bei der Polizei auf, die die Feuerwehr mit der Funksirenensteuerung oder mit Funkmeldeempfänger alarmiert. Die Feuer­wehreinsatzzentrale in der Stützpunktfeuer­wache Wörrstadt unterstützt den Einsatzlei­ter am Einsatzort, damit er seine Aufgaben besser erfüllen kann.

Die Jugendfeuerwehr

1979 wurde die Jugendfeuerwehr Gabsheim als eine der fünf ersten Jugendfeuerwehren in der Verbandsgemeinde mit dem Zweck gegründet, den Nachwuchs für die aktive Wehr zu sichern. Es überrascht daher nicht, dass sich vor allem die Söhne, Neffen und Bekannten von aktiven Feuerwehrleuten zur Jugendfeuerwehr melden. Die Jugendarbeit hat allgemeinbildenden Charakter und setzt Schwerpunkte in der feuerwehrtechnischen Ausbildung. Darüber hinaus wird die Jugendarbeit von der Verbandsgemeinde durch finanzielle und materielle Hilfe unter­stützt. Seit dem Bestehen der Jugendfeuer­wehren werden auch überwiegend aus der Jugendfeuerwehr ausscheidende Jugendli­che in die aktive Feuerwehr übernommen, so dass eine deutliche Verjüngung erfolgt. Alle Ortsgemeinden verfügen inzwischen über eine Jugendfeuerwehr. (Bild/Jugendfeuerwehr Sulzheim)

Fazit

Wir haben Rückschau gehalten über mehr als 100 Jahre Brandschutzgeschichte in der Verbandsgemeinde Wörrstadt. Gerade aber in den letzten 20 Jahren erweiterte die wirt­schaftliche und technische Entwicklung ständig das Aufgabengebiet der Feuerwehr, wodurch eine Anpassung in Ausrüstung und Ausbildung an die neuen Anforderungen un­umgänglich war. Alle Feuerwehreinheiten in der Verbandsgemeinde Wörrstadt sind heute keine reinen Brandschutzeinheiten mehr, sondern Einheiten, die jederzeit schnell und wirkungsvoll bei allen Schadensereignissen und Gefahrenlagen eingesetzt werden kön­nen. Dies ist aber nur dadurch ermöglicht worden, weil die Verbandsgemeinde Wörr­stadt diese Voraussetzungen in den vergangenen 20 Jahren geschaffen hat, was vorher nicht der Fall war. Die Feuerwehr­angehörigen, die alle ihre Aufgaben freiwillig übernommen haben, sind eine Hilfsorganisa­tion, um ihren Mitbürgern in allen Gefahren­lagen zu helfen.

Durchschnittlich werden die Feuerwehran­gehörigen mit 100 Stunden im Jahr belastet, meist sind es jedoch noch mehr. Dafür gebührt allen Feuer­wehrangehörigen besonderer Dank. Die Feuerwehr sollte von ihren Mitbürgern respektiert und nicht als billiger Dienst­leistungsbetrieb angesehen werden, denn sie ist eine Hilfeleistungsorganisation von Bürgern für Bürger.

 

Ausblick

Durch Neubauten oder Umbauten wurden inzwischen alle Feuerwehren mit ausreichend  dimensionierten und gut ausgestatteten Feuerwehrgerätehäusern versehen. Um die freiwilligen Feuerwehreinheiten auch einsatzfähig halten zu können, wurden alle Wehren mit entsprechenden Fahrzeugen und Geräten ausgestattet. Die Verbandsgemeinde ist auch weiterhin bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles dafür zu tun, dass die Feuerwehrangehörigen hinreichend für ihre Aufgaben ausgerüstet und ausgebildet sind. Somit schafft die Verbandsgemeinde alle Vor­aussetzungen dafür, dass den Bürge­rinnen und Bürgern im Not- oder Katastro­phenfalle wirksame Hilfe geleistet werden kann.

Quelle:  Gerd Jung, ehemaliger Abteilungsleiter Schutz und Ordnung (Verbandsgemeinde Wörrstadt), in: "20 Jahre Verbandsgemeinde 1972 – 1992"