Familienerholung
Informationen über finanzielle Zuschüsse für Familienreisen
Urlaub mit der ganzen Familie in familienfreundlichen Unterkünften zu erschwinglichen Preisen anzubieten, ist das Anliegen der gemeinnützigen Familienferienstätten in Deutschland. Diese sind auf die Bedürfnisse von Familien eingerichtet – von der Ausstattung der bis hin zur fachgerechten Kinderbetreuung, die auch den Eltern Freiräume ermöglichen.
Die umfangreichen Angebote der Freizeitgestaltung für klein und groß, die Begegnungen mit anderen Familien und der Austausch von Erfahrungen geben neue Impulse, Neues zu entdecken, den Zusammenhalt der Familie zu stärken sowie gemeinsam Erholung und Entspannung zu erleben. Die derzeit 60 Ferienanlagen stehen grundsätzlich allen Familien offen. Das vielseitige Angebot reicht vom Campingplatz, dem Ferienhaus bis hin zu komfortablen Zimmern in Ferienanlagen. Es werden umfangreiche Freizeitaktivitäten angeboten und während der Schulferien gibt es eine Kinderbetreuung. Familienferienstätten pflegen das Miteinander. Sie richten sich insbesondere an Familien mit beeinträchtigen oder pflegebedürftigen Angehörigen, an Familien mit geringem Einkommen sowie Familien, die sich in belastenden Lebenssituationen befinden - Menschen mit ihren individuellen Bedürfnissen, verschiedene Kulturen, Jung und Alt - alle sind willkommen.
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Familien, deren Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, Zuschüsse zur Familienerholung. Gefördert werden gemeinsame Ferien von Eltern mit ihren Kindern in gemeinnützigen Familienferienstätten, in familiengeeigneten Jugendherbergen sowie Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Voraussetzung dazu ist, dass die Familien mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind haben und ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben. Die Ferienaufenthalte von mindestens fünf bis höchstens 21 Tagen Dauer werden bezuschusst. Dieser wird nach dem Familieneinkommen errechnet und festgelegt. Der Antrag auf Familienzuschuss ist beim Träger der Erholungsmaßnahme, bei der Familienferienstätte selbst oder direkt bei dem für die Bewilligung zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Landesjugendamt Landau zu stellen. Weitere Informationen und das Antragsformular erhält man über www.lsjv.rlp.de Der Katalog: „Urlaub mit der Familie „ erscheint jährlich und kann über das Anfrageportal www.urlaub-mit-der-familie.de im Internet eingesehen bzw. bestellt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen auch das Generationenbüro der Verbandsgemeinde Wörrstadt zur Verfügung.