Angebote und Unterstützung für Seniorinnen und Senioren
Die Gewährleistung einer guten Lebensqualität für die älteren Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Wörrstadt ist eine wichtige kommunale Aufgabe.
Dazu steht eine umfassende Palette ambulanter Hilfen mit zahlreichen Pflege-, Mahlzeiten-, Entlastungs-, Notruf- sowie Fahrdiensten zur Verfügung, die in den nachfolgenden Seiten dargestellt sind. Sofern trotz aller ambulanten Dienstleistungsangebote eine Betreuung in einer Pflegeeinrichtung erforderlich wird, sind auch dazu die Versorgungsmöglichkeiten aufgeführt.
Kleine Hilfen im Haushalt mit großer Wirkung auf die Lebenssituation Pflegebedürftiger
Um trotz Pflegebedarf so lange wie möglich in seinem eigenen Hausstand wohnen bleiben zu können, benötigen viele Pflegebedürftige neben der professionellen Pflege oftmals auch ergänzende Hilfen und Unterstützung, beispielsweise bei der Reinigung der Wohnung, der Essenszubereitung, der Wäschepflege und für die Einkäufe. Nicht immer können diese Aufgaben von den An- oder Zugehörigen übernommen werden. Sei es, weil diese weiter entfernt leben oder aufgrund von Berufstätigkeit, Kindererziehung oder eigener gesundheitlicher Einschränkung nicht in der Lage sind, unterstützend tätig zu sein.
In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 „Angebote zur Unterstützung im Alltag“, nämlich durch hauswirtschaftliche Dienstleistungen mit geringem Leistungsumfang, eine Entlastung sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Ausgenommen sind davon Instandhaltungs- und Handwerkerleistungen sowie Gartenarbeiten und Pflegeleistungen.
Die Angebote können im Rahmen des sogenannten Entlastungsbetrags von monatlich bis zu 125,- € finanziert werden oder unter bestimmten Bedingungen auch mit Mitteln im Rahmen der Pflegesachleistung des SGB XI. Diese Hilfen können von Nachbarn und Freunden erbracht werden oder von Personen, die direkt im Haushalt als Mini-Jobber, sogenannte Mini-Angebote in der Hauswirtschaft, beschäftigt sind. Allerdings dürfen die Helfenden nicht mit dem Pflegebedürftigen in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
Wenn Sie Interesse an diesem Leistungsangebot haben, wenden Sie sich zu Beantragung direkt an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, mit nachfolgenden Kontaktdaten:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Referat 24, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier, Günter Deinzer, Telefon 0651 9494-890, Guenter.Deinzer@add.rlp.de