Flächennutzungsplan
Jede Gemeinde hat die grundsätzliche Planungshoheit für ihren Grund und Boden. Zur Bauleitplanung gehört als erste Stufe die Aufstellung eines Flächennutzungsplans sowie als zweite Stufe die Entwicklung eines Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan heraus.
Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung heraus ergibt. Er enthält also die Vorstellungen und unverbindlichen planerischen Absichten zur Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet. Dies gilt insbesondere für die Ausweisung neuer Baugebiete oder für Flächen mit besonderer Eignung zum Schutz von Natur und Landschaft. Gegenüber dem Bürger besitzt dieser Plan keine unmittelbare Rechtswirkung.
Verbandsgemeindeverwaltung gibt Auskunft
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wörrstadt wurde im Februar 2006 rechtskräftig. Eine redaktionelle Fortschreibung erfolgte im Jahr 2017. Auskünfte zum Flächennutzungsplan erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass, soweit der Plan nicht in Originalgröße ausgedruckt werden kann, der Maßstab nicht mit dem Originalmaßstab übereinstimmen muss.
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