Bebauungspläne
Jede Gemeinde hat die grundsätzliche Planungshoheit für ihren Grund und Boden. Dazu gehört, dass sie Bauleitpläne bzw. Bebauungspläne aufstellen können. Die Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB von der Gemeinde/Stadt als Satzung beschlossen. Ihm muss eine Begründung beigefügt werden, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes dargelegt werden müssen.
Der Bebauungsplan regelt u.a. die Art und das Maß der baulichen Nutzung. So legt er beispielsweise fest, ob bestimmte Flächen als Wohnbaufläche, als Gewerbe- oder auch als Industriegebiet genutzt werden sollen. Weitere Inhalte des Bebauungsplanes betreffen z. B. die Höhe, die Dachform sowie die äußere Gestaltung des Gebäudes oder auch die Anlage privater Grünflächen.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass, soweit der Plan nicht in Originalgröße ausgedruckt werden kann, der Maßstab nicht mit dem Originalmaßstab übereinstimmen muss.