„Energiesparrichtlinie“ der Verbandsgemeinde Wörrstadt
Seit dem 07.09.2018 besteht in der Verbandsgemeinde Wörrstadt das Förderprogramm „Energiesparrichtlinie“.
Förderzweck ist die nachhaltige Einsparung von Heizenergie und die Senkung des Stromverbrauchs. Hiermit wird ein wichtiger Beitrag zur Erreichung des Ziels der Verbandsgemeinde Wörrstadt, 75% CO2-Emissionene bis zum Jahr 2023 einzusparen, geleistet.
Antragsberechtig sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten, vermieteten oder angemieteten Wohngebäuden oder Wohnräumen im Gebiet der Verbandsgemeinde Wörrstadt.
Gefördert werden:
- Austausch von ineffizienten Heizungspumpen, Wasserzirkulationspumpen und/oder Speicherladepumpen
- Hydraulischer Abgleich an bestehenden Heizungsanlagen
- Dämmung der obersten Geschossdecke und bzw. oder der Dachschrägen
- Dämmung der Heizungsrohre durchgeführt von einem Fachbetrieb oder in Eigenleistung
- Übernahme des Eigenanteils für einen Gebäudeenergie-Check vor Ort
Das Antragsformular und die Förderrichtlinien mit weiteren Informationen beispielsweise zu Förderumfang und Förderhöhe und dem Antragsverfahren finden Sie unten stehend als pdf.
Telefonnummer für den Energiecheck:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: 0800 60 75 600
Klimaschutzmanagerin Daria Paluch: 06732 601-5071