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Aktionsplan der Verbandsgemeinde Wörrstadt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)


Das 2006 von der UNO-Generalversammlung verabschiedete Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein völkerrechtlicher Vertrag. 152 Staaten haben die BRK unterzeichnet und verpflichten sich zu dessen Umsetzung. Die Konvention ist am 26. März 2009 in Deutschland als Bundesrecht in Kraft getreten und hat als Ziel, die selbstbestimmte und umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen zu verbessern sowie die Erforderlichkeit einer inklusiven, gleichberechtigten Gemeinschaft noch mehr ins Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu bringen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – die UN-Behindertenrechtskonvention / BRK - ist ein bedeutsamer Fortschritt für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung. Sie legt die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben als verbindlich fest, die in allen Bereichen der Gesellschaft – wie beispielsweise im Privaten, in der Bildung, der Arbeitswelt, der Freizeit und der Politik – zu berücksichtigen ist.

Die Umsetzung stellt alle Bereiche der Gesellschaft sowie alle staatlichen Ebenen vor große, langfristige Herausforderungen und bietet zugleich vielfältige Möglichkeiten, Inklusion als Prozess und Gestaltungsprinzip zu begreifen. Grundsätzlich soll die Nichtdiskriminierung, Selbstbestimmung und Akzeptanz der Unterschiedlichkeit sowie die Vielfalt von Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt stehen. Die 50 Artikel der UN-Konvention streben daher die Barrierefreiheit an – von den baulichen Vorkehrungen bis hin zum barrierefreien Zugang von Medien und Kommunikation. Die Sicherung der körperlichen Unversehrtheit, Wohnen und Privatsphäre, die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung, Kultur und Arbeiten stehen vor allem im Mittelpunkt.  Hierbei gilt es die Vielfalt und Chancen in unserer Gesellschaft wahrzunehmen, zu fördern und gemeinsam zu gestalten.

Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes lebten 2017 weltweit rund 1 Milliarde Menschen mit einer Behinderung, 15% der Weltbevölkerung. In Deutschland leben etwa 10,2 Millionen Menschen mit einer Behinderung, etwa 13 % unserer Gesamtbevölkerung.

Das Risiko einer Behinderung steigt mit zunehmendem Lebensalter, denn Behinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf: So war circa ein Drittel (34 %) der schwerbehinderten Menschen 75 Jahre und älter. 44 % gehörten der Altersgruppe von 55 bis 74 Jahren an, 2 % waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Mit 88 % wurde der überwiegende Teil der Behinderungen durch eine Krankheit ver­ursacht. 3 % der Behinderungen waren angeboren beziehungsweise traten im ersten Lebensjahr auf. Nur 1 % der Behinderungen war auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. Die übrigen Ursachen summieren sich auf 7 %.  (Quelle: Statistisches Bundesamt 25. Juni 2018 – Zahlenmaterial zum Kalenderjahr 2017)

Auch 11 Jahre nach der Veröffentlichung der UN-Behindertenrechtskonvention muss man feststellen, dass in vielen Lebensbereichen noch großer Handlungsbedarf besteht. Dies fällt  im Besonderen in der Bildung und in der Arbeitswelt auf: Nahezu drei Millionen Menschen mit einer Behinderung sind im erwerbsfähigen Alter, aber nicht einmal die Hälfte ist auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt, wodurch ihnen die gleichberechtigte Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt wird. Das statistische Zahlenmaterial von 2019 des Statistischen Bundesamtes machen deutlich, dass besonders in diesem Bereich noch weitreichender Handlungsbedarf besteht.

Gemeinsam Barrieren überwinden zum inklusiven Zusammenleben in unserer Verbandsgemeinde

Bereits einige Jahre vor der Veröffentlichung der UN- Behindertenrechtskonvention, die seit dem 26. März 2009 durch einen entsprechenden Ratifizierungsakt für Bund, Länder und Kommunen verbindliches Recht darstellt, war es der Verbandsgemeinde Wörrstadt ein besonderes Anliegen, durch die Schaffung von mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum und in den öffentlichen Einrichtungen, den Mitbürgerinnen und Mitbürgern die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Besonders im Bereich der Barrierefreiheit wurden weitreichende Schritte unternommen. Beispiele sind bauliche Veränderungen in öffentlichen Einrichtungen, wie beispielsweise in den Kindertageseinrichtungen und Schulen, die Neuanschaffung technischer Gebrauchsgegenstände, angepasste Systeme der Informationsver-arbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen, aber auch umgestaltete Lebensbereiche, damit diese, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfen, nutzbar sind.

Der 1. Aktionsplan der Verbandsgemeinde Wörrstadt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der von der Generationenbeauftragten, Susanne Schwarz Fenske, erstellt wurde und aktuell in den Ausschüssen diskutiert wird, hat das Ziel, ressortübergreifend aufzuzeigen, welche Aufgaben bereits erfüllt wurden, welche Herausforderungen in den jeweiligen Handlungsfeldern aktuell bestehen und welche weiteren Maßnahmen in nächster Zeit schrittweise umgesetzt werden sollen. Dabei wird deutlich, dass der Aktionsplan, nicht als starrer Plan, sondern vielmehr als Teil eines langfristig angelegten Prozesses zu verstehen ist. Inklusion ist ebenfalls ein kontinuierlicher Prozess, der viele kleine Schritte erfordert, um schließlich die gleichberechtigte, eigenständige Teilnahme aller in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen.

Dieser Zielsetzung fühlt sich die Verbandsgemeinde Wörrstadt im besonderen Maße verpflichtet und hat auf dem Weg zum inklusiven Zusammenleben schon besondere Erfolge erzielt. Inklusion ist ein Entwicklungsprozess und an diesem mitzuwirken, liegt auch in der Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger, aller Organisationen, Institutionen, Behörden, Vereinen und Gruppen, damit es schließlich gemeinsam zum barrierefreien und inklusiven Zusammenleben in unserer Verbandsgemeinde führt.