Kindertagespflege in der VG Wörrstadt
Kindertagespflege bezeichnet die Bildung, Erziehung und Betreuung durch eine Tagesbetreuungsperson – umgangssprachlich auch „Tagesmutter“ bzw. „Tagesvater“ genannt.
Die Kindertagespflege bei Tagespflegepersonen ist ein pädagogisches Angebot der Kinderbetreuung, da es eine Alternative zu der Betreuung von Kindern in der Kindertageseinrichtung darstellt. In der Regel wird sie für Kinder unter drei Jahren genutzt; sie kann aber, beispielsweise als Anschlussbetreuung nach dem Besuch der Kindertageseinrichtung oder Schule, für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Gesetzliche Grundlagen dazu findet man im Kinder- und Jugendhilfegesetz in § 23 SGB VIII.
Kindertagespflege bedeutet, dass ein Kind ganztags oder für einen Teil des Tages, durchschnittlich zwischen zehn und zwanzig Stunden wöchentlich, im Haushalt der Tagesbetreuungsperson betreut wird. Dies gewährt in der Regel eine konstante, zuverlässige Bezugsperson, mit der die Betreuungszeiten flexibel, entsprechend der familiären Situation, abgestimmt werden. Zudem können die individuellen Bedürfnisse des Kindes im besonderen Maße Beachtung finden. Besonders für Einzelkinder ist es eine gute Möglichkeit, ein erweitertes Familiensystem zu erleben und soziales Verhalten im familiären Rahmen zu erleben.
Die Tagespflegepersonen werden in Qualifizierungskursen im Umfang von 180 Unterrichtseinheiten auf ihre Aufgabe vorbereitet. Nach Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen (Informationsgespräch, Hausbesuch, polizeiliches Führungszeugnis, ärztliche Gesundheitsbescheinigung, Abschlusszertifikat des Qualifizierungskurses sowie einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind) erhalten die Tagespflegepersonen die erforderliche Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt, Sachbereich Kindertagespflege, der Kreisverwaltung Alzey-Worms.
Die Erziehungsberechtigten der Tagespflegekinder schließen nach der Vermittlung durch die Mitarbeiterinnen in der Kindertagespflege der Kreisverwaltung einen Betreuungsvertrag mit den Tagespflegeeltern ab. Diese werden nach den vom Jugendhilfeausschusses des Landkreises Alzey-Worms beschlossenen Pflegesätzen bezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Kreisjugendamt auf Antrag der Erziehungsberechtigten einen Teil der entstehenden Kosten. Der Kostenbetrag der Erziehungsberechtigten ist entsprechend der vereinbarten Betreuungszeit sowie einkommensabhängig gestaffelt. Eine Beitragsübersicht und Anträge zur Bezuschussung der Betreuungskosten erhält man in der Kreisverwaltung Alzey-Worms.
Benötigen Sie für die Betreuung Ihres Kindes eine Tagespflegeperson, dann wenden Sie sich bitte an das Jugendamt, Sachbereich Kindertagespflege, in der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Die Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen zur Beratung und zur Vermittlung qualifizierter Tagespflegepersonen zur Verfügung.
Ansprechpartnerinnen sind:
Annette Dobler
Tel. 06731 408-5311
dobler.anette@alzey-worms.de
Melanie Sterz
06731 408-5312
sterz.melanie@alzey-worms.de
Postanschrift: An der Hexenbleiche 34, 55232 Alzey