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Schiedsamt

Schiedsamt - die vorgerichtliche Streitschlichtung für Bürgerinnen und Bürger


Schiedsmann Dr. Gunnar Krone

Das Schiedsamt ist Deutschlands älteste und damit über die Jahre auch erfolgreichste Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung.

Zur Historie der rheinhessischen Schiedsämter

Schiedsämter mit ihren ehrenamtlich tätigen Schiedsmännern und Schiedsfrauen sind mittlerweile in zwölf Ländern der Bundesrepublik Deutschland flächendeckend präsent. Beim Schiedsmann stellen die Konfliktparteien in einer ruhigen und angenehmen Atmosphäre die Themen und Interessen ihres Konflikts dar. Sie erarbeiten unter der Moderation der Schiedsperson in einem gemeinsamen, nicht öffentlichen Gespräch eine den Interessen möglichst aller Beteiligten gerecht werdende und daher nachhaltige und zukunftsfähige Lösung des Konflikts.  

Im Gegensatz zu oft langjährigen und nervenaufreibenden gerichtlichen Auseinandersetzungen ohne befriedigenden Ausgang führt die Einschaltung des Schiedsamtes in vielen Fällen zu zeitnahen, diskreten und vor allem kostengünstigen Konfliktlösungsmöglichkeiten, die dann von beiden Parteien als verbindliche Übereinkunft erarbeitet und unterzeichnet werden. Ein solcher Vergleich ist – wie ein Gerichtsurteil – 30 Jahre lang vollstreckbar. Sollte die Schlichtung erfolglos bleiben, ist der Klageweg  nicht versperrt.

Eine Schiedsfrau bzw. ein Schiedsmann wird für 5 Jahre benannt. Durch ihren abgelegten Amtseid sind Schiedspersonen zur absoluten Verschwiegenheit und zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet.

Zur Geschichte des Schiedsamts der VG Wörrstadt

Schiedsmann der VG  Wörrstadt ist Dr. Gunnar Krone (zur Person)
Stellvertretender Schiedsmann ist Norbert Becker.


Dr. Krone und auch sein Stellvertreter Norbert Becker stehen allen Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Wörrstadt zu einer außergerichtlichen Streitschlichtung zur Verfügung. Der Schiedsmann muss kraft Gesetzes vorgerichtlich eingeschaltet werden bei den sogenannten „Privatklagedelikten“.

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

Aber auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten, die vermögensrechtlicher Art sind (z.B. Mietzinsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche etc.), in Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht sowie in Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre können Sie den Schiedsmann bitten, den Streit zu schlichten. Ausgeschlossen ist das Schiedsverfahren hingegen beispielsweise bei Ehescheidungen, Vaterschaftsstreitigkeiten, Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten oder ab einem Streitwert von 5.000,- Euro.

Es ist wünschenswert, dass die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Wörrstadt von dieser schnellen, vertraulichen, oftmals geld- und nervensparenden Streitschlichtungseinrichtung regen Gebrauch machen, falls sie in eine Konfliktsituation geraten, bei der das Schiedsamt angerufen werden kann. Dies dient nicht nur dem eigenen Nutzen, sondern auch der Entlastung der Gerichte und der Verbesserung der Streitkultur in unserem Land.  

Terminvereinbarungen mit dem Schiedsmann über Nicola Kayser, Mail: nicola.kayser@vgwoerrstadt.de.