Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale ab Januar 2021
Der Übungsleiterfreibetrag stieg ab 1. Januar 2021 von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich. Bis zu dieser Höhe bleibt die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter steuerfrei.
Vom Übungsleiterfreibetrag profitieren zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, die diese Tätigkeit nebenberuflich in einem Sportverein ausüben. Auch die Entschädigungen für Ausbilderinnen und Ausbilder, z. B. bei der Freiwilligen Feuerwehr oder der DLRG, werden hierdurch begünstigt. Von der höheren Ehrenamtspauschale profitieren diejenigen, die nicht unter den Übungsleiterfreibetrag fallen, sich aber dennoch ehrenamtlich engagieren. Dies betrifft beispielsweise Schriftführerinnen und Schriftführer von gemeinnützigen Vereinen. Weitere Beschlüsse betreffen u. a. den Bürokratieabbau (zeitnahe Mittelverwendung), Erweiterung der gemeinnützigen Zwecke und die Transparenz in der Gemeinnützigkeit.
Detaillierte Informationen rund um das bürgerliche Engagement hat das Bundesfinanzministerium unter: www.bundesfinanzministerium.de zusammengestellt.